Die Berliner Mauer
Die Vorgeschichte des Mauerbaus
Die Berliner Mauer war ein Bauwerk des Kalten Krieges, der unmittelbar auf den Zweiten Weltkrieg folgte. Die vier Siegermächte USA, England, Frankreich und die Sowjetunion hatten im Potsdamer Abkommen vom August 1945 Deutschland in gleicher Weise wie Österreich in Zonen aufgeteilt. Berlin hatten sie, wie auch Wien, in vier Sektoren gegliedert, für die die jeweiligen Militärverwaltungen zuständig waren. Die beiden Staaten und ihre Hauptstädte sollten politisch und wirtschaftlich als Einheiten behandelt werden. In Österreich führte dies 1955 zum Staatsvertrag und zum Ende seiner Teilung.
Anders in Deutschland. In Berlin tagten ein Alliierter Kontrollrat und eine Alliierte Kommandantur, um die Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsmächte mit Rücksicht auf Deutschland bzw. Berlin zu koordinieren. Doch scheiterte dies an den grundsätzlich widersprüchlichen Ideologien und politischen Vorstellungen der Westmächte einerseits und der Sowjetunion andererseits. Praktisch endete die interalliierte Zusammenarbeit in Deutschland 1948 mit der Währungsreform, die die Blockade der Berliner Westsektoren, die politische und administrative Teilung Groß-Berlins und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Deutschen Demokratischen Republik 1949 nach sich zog.
Die beiden deutschen Staaten, alsbald jeweils in die feindlichen weltpolitischen Blöcke integriert, entwickelten sich auseinander: hie politische Liberalität und soziale Marktwirtschaft, die mit amerikanischer Hilfe ein Wirtschaftswunder auslöste, hie Verlust bürgerlicher Freiheiten und zentrale Planwirtschaft, die bei anhaltender ökonomischer Ausbeutung durch die Sowjetunion nie zufriedenstellend funktionierte. Das steiler werdende Wohlstandsgefälle zwischen den beiden deutschen Staaten, ihr unterschiedlicher Freiheitsbegriff und der schier unersättliche Arbeitskräftebedarf einer scheinbar immer weiter boomenden bundesdeutschen Marktwirtschaft veranlassten von 1949 bis 1961 über 2,5 Millionen DDR-Einwohner, sich im Westen eine neue Heimat zu suchen. Allein in der ersten Augusthälfte 1961 meldeten sich in den Notaufnahmelagern, die in der Bundesrepublik und West-Berlin eigens für Flüchtlinge eingerichtet wurden, 159730 Menschen aus der DDR – unter Zurücklassung von Kollegen, Freunden und Verwandten. Für jeden einzelnen Fall war die Entscheidung, die Heimat zu verlassen schwerwiegend, dramatisch, häufig mit persönlichen Opfern verbunden. Für eine dümpelnde Volkswirtschaft wie die der DDR war die Massenmigration ihrer Werktätigen eine Katastrophe.
Die geographische Lage Berlins
Der neuralgische Punkt hieß Berlin. An der 1381 Kilometer langen Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR war der ungehinderte Verkehr schon seit 1952 wegen formaler Hindernisse wie Aufenthalts- und Ausreisegenehmigungen und zunehmend mit Stacheldrahtzäunen versehenen Sperr- und Kontrollstreifen so gut wie zum Erliegen gekommen.
Das urbane Hin und Her in einer lebendigen Millionenmetropole wie der Viersektorenstadt Berlin ließ sich hingegen schwieriger reglementieren. Täglich fuhren West-Berliner in den Ostsektor zum Einkauf, Friseur oder ins Theater, Ost-Berliner Grenzgänger pendelten mit U- und S-Bahnen nahezu unkontrolliert zu ihren Arbeitsplätzen in den Westsektoren und abends dort in die Kinos und vor die Schaufenster – und Tausende von Abwandernden fuhren in die gleiche Richtung.
Der Ost-Berliner Oberbürgermeister Friedrich Ebert regte bei seinem West-Berliner Kollegen Willy Brandt an, eine Kommission zur Lösung der Flüchtlingsfrage zu bilden. Brandt lehnte ab. Die DDR-Behörden mussten der Wanderungsbewegung allein Herr werden. Propaganda, Diskriminierungen von Grenzgängern und Schauprozesse gegen Menschenhändler, Abwerber und Agenten halfen nicht weiter. Es bedurfte einschneidenderer Maßnahmen – baulicher Art.
Diese setzten am frühen Sonntagmorgen des 13. August 1961 ein. Etwa 10000 Volksarmisten, 15000 Polizisten und 12000 Mann Betriebskampfgruppen sorgten dafür, dass entlang der etwa 43 Kilometer langen Sektorengrenzen von Berlin (West) und der 112 Kilometer langen Grenze zum DDR-Bezirk Potsdam Stacheldraht ausgerollt, der Straßenverkehr durch den Aufriss des Straßenbelags unterbrochen, der durchgehende S-Bahnverkehr gestoppt, der Zugang zu dreizehn Ost-Berliner U-Bahnhöfen verwehrt wurde.
Der Aufbau der Grenzanlagen
Noch im August 1961 begann man mit dem Bau einer massiven Mauer aus Betonquadern. Fenster und Eingänge von Häusern, die – vor allem in der Bernauer Straße zwischen den Bezirken Wedding und Mitte – auf dem Grenzstreifen standen, wurden im Oktober 1961 zugemauert, die Schächte der Kanalisation vergittert, Brücken abgerissen.
Die Berliner Mauer veränderte danach ihr Aussehen mehrmals: 1963 begannen bewachte Bauarbeiter flachliegende lange Betonplatten zu verfugen. Seit Anfang der Siebzigerjahre stellten sie 3,70 Meter hohe Betonfertigteile mit aufmontiertem Rohr auf, später durch eine um einen halben Meter höhere Variante „verbessert“. Im Jahre 1989 waren die Westsektoren Berlins auf 155 Kilometern Grenzlänge ummauert.
Je nach Beschaffenheit des Geländes variierte die Gestalt der Sperranlage. In der Regel bestand sie (von Ost nach West) aus
- einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun („Hinterlandzaun“),
- einem ebenso hohen Signalzaun, der bei Berührung optisch oder akustisch den Flüchtling verriet,
- Flächen- oder Höckersperren („Igel“) gegen Fahrzeugdurchbrüche,
- Beobachtungs- und Befehlstürmen (302 Stück),
- Bunkern (20) und Hundelaufanlagen (259),
- einer Lichttrasse mit fünf Meter hohen Lichtmasten,
- einem drei bis vier Meter breiten mit Kübeltrabanten befahrbaren Kolonnenweg,
- einem sechs bis 15 Meter breiten sandigen Kontrollstreifen,
- einem Graben, der motorisierte Fluchtversuche verhindern sollte,
- einer bis zu 4,20 Meter hohen Betonplattenwand, der auf der anderen, West-Berliner Seite durch Graffiti der Ernst genommen schien,
- ein etwa 6 – 8 Meter breiter Streifen, der territorial zwar zu Ost-Berlin gehörte, von dort aber nicht begehbar war,
- und schließlich ein zumeist asphaltierter Kontrollweg, der von den westlichen Alliierten bzw. der West-Berliner Polizei zu Kontrollfahrten entlang der Grenze genutzt wurde.
Jedes der insgesamt etwa 45.000 Betonsegmente wog über 2,5 Tonnen. Tretminen oder Selbstschussanlagen gab es in Berlin nicht. Sieben Grenzübergänge blieben geöffnet, unter ihnen der Checkpoint Charlie als so genannter Ausländerübergang.
Der Grenzverkehr
Der Besuch der anderen Stadthälfte war den West-Berlinern ohne Formalitäten noch bis zum 23. August 1961 erlaubt. Danach sollte er nach den Vorstellungen der DDR-Behörden nur noch mit Passierscheinen möglich sein, die Mitarbeiter von DDR-Behörden in West-Berliner Büros hätten ausstellen müssen. Der Senat sah dadurch den Viermächtestatus Berlins verletzt und lehnte ab. Damit endete der Grenzverkehr für Berliner.
Erst Ende 1963 kam es vorübergehend zu einer Regelung. Mit den Passierscheinen, die West-Berlins Bürger vor den Ausgabestellen stundenlang frierend buchstäblich zu „erstehen“ hatten, durften sie ihre Bekannten und Verwandten in Berlin (Ost) einen Tag lang besuchen. Dieses Prozedere wiederholte sich im November 1964, zum Jahreswechsel 1964/65, Ostern und Pfingsten 1965, Jahreswechsel 1965/66 und letztmals zu Pfingsten 1966. In sogenannten „dringenden Familienangelegenheiten“ (Todesfälle, Trauungen, Geburten) wurden spärlich weiterhin Verwandtenbesuche gestattet. Umgekehrt durften in der DDR wohnende Rentner seit November 1964 ausreisen.
Abgesehen von diesen Ausnahmen, versiegte der gegenseitige Besucherfluss. Die Deutschen beiderseits der Grenze begannen sich fremd zu werden. Erst in der Phase der weltweiten politischen Entspannung gelang es der Bundesregierung, die Härten der deutschen Teilung zu mildern, indem sie durch ihre „Politik der kleinen Schritte“ die Deutschen beiderseits der Grenze einander wieder näher brachte.
Nach Abschluss des Vier-Mächte-Abkommens im Jahr 1971 vereinbarten der Senat von Berlin und die Regierung der DDR eine „Erleichterung und Verbesserung des Reise- und Besucherverkehrs“, die ab Juni 1972 allen Einwohnern West-Berlins nicht nur das Betreten Ost-Berlins, sondern erstmals nach zwanzig Jahren auch wieder der DDR gestattete, 30 Tage (ab 1984: 45 Tage) im Jahr und – sofern eine Einladung aus Berlin oder der DDR rechtzeitig vorlag – sogar mit Übernachtung. Die anfangs äußerst umständliche Form der Visaerteilung wurde im Laufe der Zeit vereinfacht, die Höhe des Geldbetrags, der obligatorisch zum marktunüblichen Wechselkurs von 1:1 in Mark der DDR umgetauscht werden musste, dagegen mehrmals erhöht, zuletzt auf 25 DM. Die Visagebühren zahlte die Bundesregierung.
Der Mauerbau und seine Folgen
Der Bau der Berliner Mauer rief in Deutschland vor allem da Bestürzung hervor, wo Menschen direkt davon betroffen waren, sich plötzlich von ihren Freunden und Verwandten getrennt oder ihre Lebensplanung zerstört sahen. Den Menschen in der DDR war die Möglichkeit, das Land zu verlassen, genommen. Sie mussten sich irgendwie einrichten. West-Berlin hatte sein Umland verloren und eine zweifelhafte Touristenattraktion gewonnen.
Mit Entsetzen mussten die Berliner zur Kenntnis nehmen, dass ihre Empfindungen über den Bau der Mauer in politischen Kreisen international nicht geteilt wurden. Die Regierung der DDR, Initiatorin des Bauwerks, hat immer wieder betont, dass der – nach ihrem Sprachgebrauch – „antifaschistische Schutzwall“ den Frieden im Europa des Kalten Kriegs sicherer gemacht hat. So ähnlich sahen dies auch die beiden Weltmächte. Die sowjetische Regierung hatte ihr Einverständnis zum Bau der Mauer gegeben, obwohl sich die Vertreter des Warschauer Pakts wegen des befürchteten – und auch eingetretenen – Prestigeverlusts dagegen ausgesprochen hatten. Die befestigte Grenze beendete die amerikanische Politik des „roll-back“, der Zurückdrängung des Kommunismus, zumindest in Mitteleuropa.
Die US-Regierung sah im Mauerbau das Ende der Berlin-Krise, die seit der ultimativen Forderung der sowjetischen Regierung nach einer entmilitarisierten, neutralen selbstständigen politischen Einheit West-Berlin 1958 am Schwelen gewesen war. US-Präsident John F. Kennedy hatte, entgegen allen öffentlichen Bekundungen, gegen die Mauer um so weniger Einwände, als seine sowjetischen Gegner die Rechte der westlichen Alliierten in den Westsektoren anzuerkennen schienen und auch die Zufahrtswege nach Berlin respektierten. Entsprechend spät trafen die Proteste der Westalliierten gegen die Verletzung des Vier-Mächte-Status Berlins in Moskau ein – erst nach vier Tagen. Bundeskanzler Konrad Adenauer, im Bundestagswahlkampf engagiert, fand gar erst nach neun Tagen Zeit zu einem Flug nach Berlin. Für seine Deutschlandpolitik war der Mauerbau ein Fiasko. Bei der Bundestagswahl gut einen Monat später verlor seine Partei ihre absolute Mehrheit.
Historiker halten rückblickend betrachtet den 13. August 1961 für die zweite Geburt der DDR. Im Schatten der Mauer konnte sie sich konsolidieren. War die Fluktuation der Bevölkerung erst gewaltsam gebremst, schien es im Arbeiter- und Bauernstaat nunmehr möglich das Ideal in die Praxis zu pressen: die sozialistische Menschengemeinschaft. Tatsächlich ermöglichte der „real existierende Sozialismus“ den DDR-Bürgern ein innerhalb des Ostblocks ungewöhnlich hohes materielles und soziales Lebensniveau. Den Vergleich mit dem liberaleren und wohlhabenderen kapitalistischen deutschen Nachbarstaat bestand die DDR dagegen nie.
Dissidenten konnten den sozialistischen Staat nicht mehr, wie noch 1961, verlassen. Auch durfte keine grundsätzliche Kritik artikuliert werden; die dazu notwendigen Grundrechte galten hier nicht. Das Heilsame offener Kritik vermochte sich die Regierung nicht nutzbar zu machen. Im Gegenteil: Kritik wurde, so wohlwollend sie auch gedacht sein mochte, unterdrückt.
Das Ende der Mauer
Mit forensischen Mitteln lässt sich ein Gemeinwesen weder aufbauen noch erhalten. Ermutigt durch die Mitte der Achtzigerjahre in der Sowjetunion einsetzende Liberalisierung von Staat und Gesellschaft, wurden die kritischen Stimmen auch in der DDR immer lauter, am lautesten seit Anfang September 1989 auf den so genannten Montagsdemonstrationen in Leipzig. Besonders vehement verlangte man nach Reisefreiheit. Die Mauer stand ihr entgegen. Als archaisches Instrument der Abschottung eignete sie sich angesichts der veränderten politischen Lage innerhalb des Ostblocks nicht mehr. Der Eiserne Vorhang korrodierte erstmals, als am 27. Juni 1989 bei Sopron an der ungarisch-österreichischen Grenze offiziell der Stacheldraht zerschnitten wurde. Tausende DDR-Bürger reisten nach Ungarn; sie besetzten die bundesdeutschen Botschaften in Prag und Warschau, um ihre Ausreise in die Bundesrepublik durchzusetzen.
Als am 9. November 1989 um 18.57 Uhr das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski in einer Pressekonferenz eher beiläufig mitteilte, „Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt“, gab es in Berlin kein Halten mehr. An den Grenzübergängen stauten sich die Menschen. Um 23.14 Uhr öffnete ihnen an der Grenzübergangsstelle Bornholmer Straße ein Angehöriger der Grenztruppen den ersten Schlagbaum, und in der Nacht und den kommenden Tagen feierten die Deutschen ihre Wiedervereinigung, fast elf Monate, bevor sie formell in Kraft trat. Die Mauer zerbröckelte unter den klopfenden Hämmern der Andenkenjäger („Mauerspechte“), nach und nach wurden die Straßen- und Bahnverbindungen wiederhergestellt, und mit Inkrafttreten des deutsch-deutschen Staatsvertrags am 1. Juli 1990 endeten die Personenkontrollen an der Grenze, die es faktisch schon vorher kaum noch gegeben hatte, auch offiziell. Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland bei; die Wiedervereinigung war auch juristisch vollzogen.
Der Umgang mit dem Mauererbe
Jedes Mauersegment, das anfangs von Kränen weggehoben wurde, jeder Grenzübergang, der sich dadurch eröffnete, jede Verbindungsstraße, die man wieder befahren konnte, jede Schienenverbindung, die wiederhergestellt wurde, haben die Menschen in den ersten Wochen und Monaten bejubelt. Jedes Stück Beton, jede Masche Zaun weniger war ein Mehr an Befreiung. Anfang 1990 beschlossen die DDR-Regierung und der Magistrat von Ost-Berlin den vollständigen Abriss der Grenzanlagen, dessen Beginn am 13. Juni 1990 feierlich begann und am 30. November 1990 ebenso feierlich endete. Die weit umfangreicheren Abbrucharbeiten an der Berlin-Brandenburgischen Grenze kamen erst nach Monaten zum Abschluss. Teile der Mauer stellte man bereits 1990, andere erst 2001 unter Denkmalschutz.
Auch der Streit um die Rückgabe der Mauergrundstücke ist noch nicht abgeschlossen. Die Grundstückseigentümer auf dem Mauerstreifen waren zwangsenteignet, die Bewohner umgesiedelt worden. Die Frage der Rückgabe und Entschädigung der Betroffenen fand in den am 31. August 1990 unterzeichneten „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“ keinen Eingang. Das „Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz)“ vom 15. Juli 1996 regelt, dass ein enteigneter Eigentümer sein Objekt nur dann zurück erhält, wenn er dafür 25 Prozent des aktuellen Verkehrswertes bezahlt und der Bund sie nicht für dringende eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern will. In diesem Fall entschädigt er sie mit 75 Prozent des Grundstückswertes.
Für den Fremdenverkehr des einstigen West-Berlin bedeutete die Beseitigung der Mauer ein Problem. Die Stadt verlor eine weltweit einmalige Sehenswürdigkeit. Heute lässt sich nirgendwo mehr, selbst an Stellen, wo Reste der Mauer konserviert sind, die Brutalität der Teilung nachvollziehen. Zumeist ist in der zusammengewachsenen Stadt nicht einmal der Grenzverlauf mehr auszumachen.